- Bitte reservieren Sie Ihre Kutschen- oder Planwagen frühzeitig bei uns.
- Füllen Sie das entsprechende Kontaktformular aus, so dass wir bereits über die wichtigsten
Informationen von Ihnen verfügen.
- Die Streckenwahl sollte sich an den folgenden Angaben orientieren:
- Abklären des Fahrweges zirka 6 bis 8 km/h.
- Nach etwa 1.5 bis 2 h sollte ein längerer Halt eingeplant werden. Gerne beraten wir Sie bezüglich der Streckenwahl.
- Gerne beraten wir Sie bei der Wahl einer entsprechenden Verpflegungslokalität oder organisieren im
Auftrag ein geeignetes Lokal oder eine Verpflegung. Auf Anfrage organisieren wir ebenfalls Apéros im
Freien, in Restaurants oder auf den Wagen. Bei Zwischenhalten in Restaurants geht die Verpflegung der Kutscher zu
Lasten des Auftraggebers. Diese entfallen, wenn der Ab- oder Ankunftsort bei einem Restaurant liegen.
- Allfällige Blumendekorationen für die Pferdewagen und Kutschen sind im Preis nicht inbegriffen. Gerne
berät Sie unsere Team eigene Floristin Miriam und fertigt Ihnen auch die gewünschten Arrangements.
- Die Grundpauschale für eine Fahrt gilt immer für einen halben Tag daher für eine Fahrzeit von bis zu 3 h ab Hof. Bei
Fahrten von längerer Dauer, wird ein Aufschlag auf die Grundpauschale verrechnet.
- Für Hochzeiten wird immer der ganze Tag reserviert und auch verrechnet, auch wenn die effektive Fahrdauer kürzer ist.
Dies liegt am grösseren Vorbereitungsaufwand.
- Wir bieten für jeden Geschmack und jeden Anlass das Richtige und freuen uns auf Ihre Anfrage.
- Wir bieten Kutschenfahrten hauptsächlich in der Region: Wangen bei Dübendorf, Dübendorf, Brütisellen,
Walisellen, Bassersdorf, Tagelswangen, Lindau Zürich, Effretikon, Volketswil und angrenzende
Gemeinden. Neu haben wir auch einen Standort in Bertschikon, Gossau ZH. Selbstverständlich sind auch
Fahrten im ganzen Kanton Zürich und den angrenzenden Regionen möglich, allenfalls wird aber eine
Pauschale für den Transport von Pferd und Wagen bzw. Kutsche verrechnet.
Wann fahren wir nicht oder nur eingeschränkt?
- Bei Gefährdung der Pferde, des Personals oder der Fahrgäste (z.B. Aufziehendem Gewitter, Sturm, Pandemien oder
anderen Ereignissen, welche nicht in unserer Macht stehen).
- Bei Temperaturen über 29 Grad Celsius muss in Absprache mit dem Kutscher, Maßnahmen zur Gesunderhaltung der
Pferde ergriffen werden. Dies kann sein: Routen oder Zeitanpassungen, Fahrtzeitverkürzungen sogar Absage der Fahrt.
Zahlungskonditionen:
- Bei einer verbindlichen Reservation kann eine Anzahlung verlangt werden. Bis einem Monat vor dem
reservierten Anlass, kann ohne Kostenfolge annulliert werden. Von einem Monat bis zwei Wochen vor dem
Anlass werden 25 % verrechnet. Bei einer Absage in den letzten zwei Wochen vor dem Anlass, wird der gesamte
Betrag gemäss Reservation zur Zahlung fällig.
- Die Bezahlung des gesamten Betrages/des Restbetrages erfolgt entweder vor dem Anlass per Überweisung
(Zahlungseingang vor dem Anlass auf unser Konto), am Anlass in Bar oder mit TWINT.
- Kontoverbindung: Raiffeisenbank Zürcher Oberland 8610 Uster, 80-18578-0, IBAN CH84 8147 1000 0037 5009 1,
Miriam & Renato Zahner, Medikerstrasse 4, 8614 Bertschikon (Gossau ZH)
Haftung:
- Für unsere Fahrten verfügen wir über eine Betriebshaftpflicht.
- Die Haftung der "Kutschenfahrten Hochrüti" als Veranstalter und Kutschereibetrieb, sowie seines Personals für die
Beschädigung, Vernichtung oder Entwendung fremden Eigentums, wird soweit gesetzlich zulässig
wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt für vertragliche wie gesetzliche Haftung. Der Auftraggeber
und die Fahrgäste anerkennen mit seiner/ihrer Anmeldung die Gültigkeit dieses Haftungsauschlusses.
Die Fahrgäste und Auftraggeber sind selber gegen Unfälle versichert und sich dem Risiko einer solchen
Kutschen- oder Wagenfahrt bewusst.